Wie genau sieht die Lage bezüglich der Anschnallpflicht in Oldtimern aus? Und wie sieht es mit der Mitnahme von Kindern in einem Oldtimer aus? Dürfen Kinder in einem Oldtimer mitfahren, und welche Regeln gelten?
Sicherheitsgurtpflicht und Alter des Oldtimers
Um festzustellen, ob das Anlegen eines Sicherheitsgurtes auf dem Beifahrersitz Pflicht ist, muss das Alter des Oldtimers berücksichtigt werden. Bei Oldtimern, die vor dem 1. Januar 1971 erstmals für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden, besteht keine Gurtpflicht. Allerdings gibt es, wie so oft, Ausnahmen! Volvo beispielsweise lieferte bereits vor 1971 Fahrzeuge ab Werk mit Sicherheitsgurten aus. Sind in einem Oldtimer, der vor 1971 gebaut wurde, Sicherheitsgurte vorhanden, müssen diese benutzt werden. Die Polizei kann daher auch dann ein Bußgeld verhängen, wenn Sicherheitsgurte vorhanden, aber nicht benutzt sind. Selbstverständlich ist es aus Sicherheitsgründen immer ratsam, Sicherheitsgurte zu benutzen, sofern vorhanden.
Bis 1975 durften Autos nur mit Zweipunkt-Sicherheitsgurten ausgestattet sein; ab diesem Jahr sind Dreipunkt-Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen Pflicht.
Sicherheitsgurtpflicht auf dem Rücksitz
Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 1989 erstmals zugelassen, aber vor dem 1. Oktober 2000 in Betrieb genommen wurden, müssen mit Sicherheitsgurten für alle nach vorne gerichteten Sitze ausgestattet sein. Für junge Fahrer bedeutet dies: Sind nur zwei Sicherheitsgurte auf der Rückbank vorhanden, stehen auch dann nur zwei Sitzplätze zur Verfügung, wenn drei Personen hinten Platz finden. Es dürfen also nicht mehr Personen befördert werden, als Sicherheitsgurte vorhanden sind. Auch in Fahrzeugen, die vor 1989 zugelassen wurden, ist die Verwendung von Sicherheitsgurten auf der Rückbank Pflicht.
Kinder in einem Oldtimer transportieren
Seit 2008 gelten geänderte Regeln für die Beförderung von Kindern in Oldtimern. Kinder unter drei Jahren dürfen nur dann in einem Oldtimer mitfahren, wenn sie in einem zugelassenen und geeigneten Kindersitz gesichert sind. Der Sitz muss zudem fest befestigt sein. Daher ist die Beförderung von Kindern unter drei Jahren in Oldtimern, in denen kein Kindersitz eingebaut werden kann, nicht gestattet.
Kinder unter 1,35 m dürfen nur in Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten und/oder in Fahrzeugen mit Gurtpflicht mitfahren. geprüfter und passender Sitz Kinder unter 12 Jahren dürfen niemals ungesichert auf dem Beifahrersitz befördert werden, auch wenn keine Gurtpflicht besteht und im Oldtimer keine Sicherheitsgurte vorhanden sind.
Bei einer Sicherheitsgurtkontrolle prüft die Polizei grundsätzlich nicht, ob der Sicherheitsgurt selbst zugelassen und ordnungsgemäß angelegt ist. Ist ein Sicherheitsgurt vorhanden, muss er benutzt werden. APK-Inspektion Es muss selbstverständlich klar sein, dass der Sicherheitsgurt intakt und ordnungsgemäß befestigt ist. Auch wenn für den Oldtimer aufgrund seines Baujahrs keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, ist dies dennoch ein Ablehnungsgrund.
Befreiung
Es ist möglich, zusammen mit der Fahrzeugzulassungsbescheinigung eine Befreiung von der Gurtpflicht zu erhalten, selbst wenn das Fahrzeug mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist. Dies kann bei aus den USA importierten Fahrzeugen vorkommen. In solchen Fällen sind die Sicherheitsgurte so montiert, dass sie keinen zusätzlichen Nutzen bieten. Denn in den USA waren diese Sicherheitsgurte zwar für diese Fahrzeuge vorgeschrieben, es bestand jedoch keine Gurtpflicht.
Gesetz versus Sicherheit
Was gesetzlich erlaubt ist, ist nicht unbedingt die sicherste Option. Es gibt Kindersitze, die mit einem Zweipunktgurt befestigt werden können, dies ist jedoch nicht empfehlenswert. Gesetzlich ist dies auch dann zulässig, wenn das Fahrzeug aus einer bestimmten Zeit stammt. Ein Dreipunktgurt ist immer besser, da bei einem Aufprall erhebliche Kräfte freigesetzt werden können, denen ein Zweipunktgurt nicht standhalten kann. Dies gilt nicht nur für Kinder auf dem Rücksitz, sondern auch für Erwachsene. Unserer Meinung nach ist eine sichere Konstruktion eines Kindersitzes auf Basis eines Zweipunktgurts daher nicht möglich. Auch die Hersteller von Kindersitzen empfehlen aus Sicherheitsgründen stets die Befestigung mit einem Dreipunktgurt.
Selbst wenn in einem Oldtimer nicht originale Sicherheitsgurte eingebaut werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Konstruktion nicht sicher ist.
Für eine fachgerechte Konstruktion sind verstärkte Befestigungspunkte mit werkseitig angeschweißten Muttern erforderlich. Bei vielen Oldtimern ist dies nicht der Fall. Man könnte dann fälschlicherweise annehmen, selbst Löcher zu bohren und den Sicherheitsgurt anschließend mit Schraube und Mutter zu befestigen. Eine solche Konstruktion hält jedoch weder einem Aufprall noch einer Vollbremsung stand. Daher ist es wichtig, auf die korrekte Installation des Sicherheitsgurtes zu achten und diese von Fachleuten durchführen und/oder überprüfen zu lassen.




















Ich möchte einen Peugeot 604 von 1978 kaufen, aber er hat keine Sicherheitsgurte hinten. Kann ich Sicherheitsgurte hinten nachrüsten lassen, und wenn ja, wo könnte ich das machen lassen?
Lieber Frank,
Wir besitzen einen VW 2CV von 1982. Er hat vorne nur Dreipunktgurte. Unsere fünfjährige Tochter ist 125 cm groß und darf laut Gesetz nicht vorne sitzen (da sie noch keine 135 cm groß ist). Rechtlich gesehen dürfte sie hinten (ohne Sitzplatz) mitfahren, aber natürlich möchte ich sie dort nicht transportieren, da sie bei einem Unfall durch das Auto geschleudert werden würde. Dürfen wir sie deshalb überhaupt nicht im VW 2CV transportieren? Nicht einmal mit einem Kindersitz, der mit dem Sicherheitsgurt auf dem Beifahrersitz befestigt ist?
Ich bin gespannt auf Ihre Reaktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Esther.
P.S. Mein Mann fragt sich, ob er seine Schwiegermutter auf dem Dachgepäckträger transportieren darf…
Hallo Esther,
Rechtlich gesehen darf Ihre Tochter auf einem (zugelassenen) Kindersitz auf dem Beifahrersitz mitfahren, sofern sie mit einem Dreipunktgurt gesichert ist. In diesem Fall ist dies auch der einzig sichere Platz, da es auf der Rückbank keine Sicherheitsgurte gibt.
PS: Ich glaube, das Imperial ist der einzig richtige Ort für Schwiegermütter 🙂
Haben Sie vielleicht einen guten/sicheren Tipp für den Fall, dass der Gurt zu kurz ist, um den Kindersitz zu befestigen?
Lieber M.
Die einzige Lösung, die mir einfällt, ist der Einbau eines längeren Sicherheitsgurtes. Es geht um die Sicherheit des Kindes, daher würde ich hier kein Risiko eingehen und auch nicht versuchen, es selbst zu reparieren. Bei Letzterem riskierst du außerdem, dass das Auto die Hauptuntersuchung nicht besteht.
Frank
Hallo Frank,
Ich besitze einen Pagode von vor 1970, der keine Sicherheitsgurte hat. Laut Vorschrift darf man ein sechsjähriges Kind ohne Sicherheitsgurt transportieren, allerdings nur auf dem Rücksitz. Ich habe aber gar keinen Rücksitz… :)
Welche Regeln gelten denn dann?
Regards,
Hey Jeff, rein rechtlich gesehen sitzt in dem Fall ein Kind ohne Sicherheitsgurt auf dem Beifahrersitz. Die Tatsache, dass du keine Rückbank hast, beantwortet die Frage also schon: Rechtlich gesehen darf das Kind nur mitfahren, wenn ein Sicherheitsgurt eingebaut ist. Nebenbei bemerkt: Du solltest dich auch fragen, ob du das aus Sicherheitsgründen wirklich willst: keinen Sicherheitsgurt und keine Kindersicherung an der Beifahrertür. Aber das ist ein anderes Thema.
Wir fahren einen 4600 Kilo schweren Camper aus dem Jahr 1978; er hat keine Sicherheitsgurte, und die Anzahl der Sitze in der Zulassungsbescheinigung ist 0.
Fällt dieses Fahrzeug unter die Kategorie der Lastwagen, sodass die Gurtpflicht erst ab 1990 gilt, oder fällt es unter die Kategorie der Pkw, weil es ein Wohnmobil ist?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne einen klassischen Toyota FJ40 kaufen.
Im Laderaum dieses Fahrzeugs befinden sich zwei Klappbänke. (Originalausstattung)
Die Bänke sind senkrecht zur Fahrtrichtung aufgestellt.
Darf ich meine Kinder (3, 4 und 7 Jahre alt) dort mitnehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Lieber Martin,
Eine interessante Frage, die ich teilweise beantworten kann und die ich der Einfachheit halber auch aufschlüsseln werde:
Das Gesetz
1.
Das Gesetz schreibt vor, dass Kinder unter 1,35 Metern Körpergröße in jedem Fall in einem Kindersitz befördert werden müssen. Ausnahmen gelten bei Platzmangel, was jedoch beim FJ40 oder bei gelegentlichen Fahrten nicht der Fall ist. In Fahrzeugen, die vor 1971 hergestellt wurden, besteht keine Gurtpflicht, daher sind Sicherheitsgurte auch für Kinder nicht erforderlich.
2.
Das Gesetz verbietet die Beförderung von Kindern im hinteren Teil des Laderaums. Die Frage ist nun, ob der Laderaum eines FJ40 gesetzlich als solcher gilt oder nicht, weil er werkseitig eingebaute Sitzbänke hat. Ich kenne die Antwort nicht, gehe aber davon aus, dass er als Laderaum eingestuft wird und Kinder daher dort nicht sitzen dürfen.
3.
Der vielleicht wichtigste Punkt: Sie müssen sich fragen, ob Sie es für sicher und verantwortungsvoll halten, Kinder im Alter von 3, 4 und 7 Jahren auf einer quer eingebauten, unbequemen Sitzbank nur mit einem Zweipunktgurt zu transportieren. Ich denke, falls Sie jemals eine Vollbremsung machen müssen, könnten die Folgen dramatisch sein.
Frank
Wir haben einen DAF 33 mit einfachen Sicherheitsgurten vorne. Mein Sohn ist jetzt 6 Monate alt und wir möchten ihn gerne mitnehmen (mit Ohrenschützern). Wir können die Maxi-Cosi-Babyschale zwischen Rückbank und Sitz klemmen. Ist das erlaubt? Oder brauchen wir einen Sicherheitsgurt für ihn?
Liebe Ilona,
Ich glaube, Folgendes gilt: „Wenn Ihr Fahrzeug über keinerlei Sicherheitsgurte verfügt und kein Kindersitzsystem installiert werden kann, dürfen Sie in diesem Fahrzeug keine Kinder unter 3 Jahren befördern. Kinder über 3, aber unter 18 Jahren und kleiner als 1.35 Meter dürfen befördert werden, jedoch niemals auf dem/den Vordersitz(en).“ Abgesehen davon (ohne belehrend klingen zu wollen): Halten Sie es persönlich für sicher und verantwortungsvoll, eine Maxi-Cosi-Babyschale zwischen Sitz und Rückenlehne zu klemmen?